Wir wünschen Ihnen alles Gute
Ihre Entlassung erfolgt, wenn Sie einer Klinikbehandlung nicht mehr bedürfen. Sie erhalten, soweit erforderlich, für Ihren Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Dauer Ihres Klinikaufenthaltes. Darüber hinaus wird Ihnen ein vorläufiger Arztbrief für Ihren behandelnden Arzt oder die weiterbehandelnde Einrichtung mitgegeben.
Wenn Sie gegen ärztlichen Rat auf eigenen Wunsch das Haus vorzeitig verlassen möchten, bedürfen wir einer Unterschrift von Ihnen, mit der Sie anerkennen, dass die Klinik für eventuelle Folgeschäden nicht haftet. Gehen Sie ohne ausdrückliche Abmeldung, so endet Ihnen gegenüber automatisch die Haftung der Klinik.
Ihren Entlassungstermin teilt Ihnen der Stationsarzt mit. In die Vorbereitung einer eventuell anschließenden Rehabilitation sind die Mitarbeiter des Sozialdienstes eng eingebunden. Am Tag der Entlassung bitten wir, die Ihnen evtl. überlassenen Gegenstände, wie z. B. Übungsgeräte, zurückzugeben und Ihre bei uns hinterlegten Wertgegenstände (Schmuck, Geld, etc.) abzuholen.
Bitte geben Sie am Empfang Ihre Telefon-Chipkarte zurück und begleichen Sie Ihre Telefonrechnung.




