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Zuzahlung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie verpflichtet, die Zuzahlung zur stationären Krankenhausbehandlung zu leisten. Wir möchten Sie bitten, diesen Betrag im Laufe Ihres Aufenthaltes zu begleichen. Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bitten wir Sie, Ihren Befreiungsausweis zur Aufnahme mitzubringen.

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