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Sozialdienst

Bei herzchirurgischen Patienten nimmt im Rahmen der postoperativen Nachbetreuung unser Sozialdienst mit Ihnen Kontakt auf und Sie füllen gemeinsam den Antrag auf stationäre Anschlussheilbehandlung aus.

Sind Sie Rentner ist Ihre Krankenkasse Kostenträger für die Rehabilitation (Reha) / Anschlussheilbehandlung (AHB) und für die Bearbeitung zuständig.

Stehen Sie noch aktiv im Berufsleben ist Ihr Rentenversicherungsträger für die Reha / AHB zuständig.

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