Qualitätsbericht
Wir sind, wie alle Krankenhäuser in Deutschland, gesetzlich gemäß §137 SGB V verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren, erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies ist für uns gleichzeitig eine zusätzliche Gelegenheit, Rückschau zu halten und unser Handeln auf Verbesserungspotentiale zu überprüfen. Unser Qualitätsbericht gibt Ihnen einen Überblick über Struktur- und Leistungsdaten unseres Hauses. Sie erhalten Informationen über die Diagnostik, die Therapie, das Leistungsspektrum und die Besonderheiten unserer Klinik.



