Sozialdienst: Rehabilitation / Anschlussheilbehandlung

Damit Sie auch nach Ihrer Entlassung gut versorgt sind

Bei herzchirurgischen Patienten nimmt im Rahmen der postoperativen Nachbetreuung unser Sozialdienst mit Ihnen Kontakt auf und Sie füllen gemeinsam den Antrag auf stationäre Anschlussheilbehandlung aus.

Sind Sie Rentner ist Ihre Krankenkasse Kostenträger für die Rehabilitation (Reha) / Anschlussheilbehandlung (AHB) und für die Bearbeitung zuständig.

Stehen Sie noch aktiv im Berufsleben ist Ihr Rentenversicherungsträger für die Reha / AHB zuständig.

Bitte nennen Sie uns Ihre Wunsch-Klinik, wir werden sie gern auf dem Antrag vermerken. Eine Liste, in welche Reha-Kliniken Ihr Kostenträger eine Aufnahme organisiert, ist der Info-Mappe, die in jedem Patientenzimmer der Stationen 1 und 2 eingesehen werden kann, beigefügt.

Jedoch möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der jeweilige Kostenträger (Krankenkasse/Rentenversicherungsträger) allein entscheiden wird, in welcher Reha-Klinik Sie aufgenommen werden.

Sobald der Stationsarzt den voraussichtlichen Entlassungstermin festsetzt, wird sich unser Sozialdienst mit Ihrem Kostenträger in Verbindung setzen. Die Bearbeitung dort dauert einige Tage. Sobald wir vom Kostenträger informiert werden, wann und in welcher Reha-Klinik Sie angemeldet wurden, erhalten Sie durch uns eine direkte Information.

Eine Direktverlegung von unserem Haus in die Reha-Klinik wird in jedem Fall angestrebt. Mitunter ist dies aus Kapazitätsgründen der Reha-Kliniken nicht möglich, das heißt, sind die medizinischen Voraussetzungen gegeben, werden Sie vorab nach Hause entlassen. Für die Fahrt nach Hause organisieren wir einen Transport oder Sie lassen sich privat abholen. Die Fahrt in die Reha-Klinik übernimmt in der Regel deren hauseigener Fahrservice.

Die Rehabilitation / Anschlussheilbehandlung dauert ca. 3 Wochen.

Bei kardiologischen Patienten erfolgt eine Antragstellung auf Rehabilitation / Anschlussheilbehandlung nach Feststellung der Indikation und Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.

Sollten Sie oder Ihre Angehörigen noch weitere Fragen haben, können Sie sich persönlich oder telefonisch mit unserem Sozialdienst in Verbindung setzen. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.